Geplante Änderungen bei Kurzkennzeichen
Wer es noch nicht gehört hat, sollte vlt jetzt hellhörig werden
Vielleicht interessiert es den ein oder anderen.
In der "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll die Regelung zur Erteilung von Kurzkennzeichen überarbeitet werden.
Kurz gesagt, nur noch mit HU und vorherige Eintragung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle, bzw. ohne HU nur für Fahrten zur HU.
In der Regel wird es künftig in etwa so gehandhabt werden wie mit den Ausfuhrschilder.
Vollständiger Entwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0335-14.pdf
weitere Ifos: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0301-0400/0335-14.html